„Heilsam ist nur, wenn im Spiegel der Menschenseele sich bildet die ganze Gemeinschaft und in der Gemeinschaft lebet der Einzelseele Kraft.“
Rudolf Steiner
Hallo Alle,
wir haben uns entschieden alle Informationen auch noch einemal hier zentral zu veröffentlichen. Das erleichtert uns die Arbeit und hilft hoffentlich auch beim Überblick für die Schulgemeinschaft.
Ich hoffe es ist auch in eurem Sinne wenn wir Einwände aus den verschiedenen Runden hier anonymisiert publik machen, um Doppelarbeit zu vermeiden, und den Umgang mit Einwänden transparent darzustellen, ohne eure Emailpostfächer zu strapazieren.
Erstmal finde ich es gut, daß ihr euch dermaßen viel Gedanken und Arbeit macht, um die Finanzierung der Schule und des Unterrichts für unsere Kinder gerechter und Leistungsfähiger zu machen!
Hier meine Ideen hierzu:
- Bei der Ermittlung des jeweiligen Finanzierungsbeitrages sollten die jeweiligen Fahrtkosten, die zum Teil höher als der eigentliche Schulbeitrag sind, mit in Abzug genommen werden.
- Ein gewisser Aufschlag zum monatlichen Schulbeitrag (ca. 50,-€) könnte bei Eltern, die sich überhaupt nicht an den freiwilligen persönlichen Elternbeiträgen beteiligen, nach Jahresfrist erhoben werden. Manche könnten sich auch damit quasi „freikaufen".
Anfrage: Einwandsrunde Problemstellung und Kriterien
- Zum einen bitte ich die Anzahl der Kinder in den einzelnen Familien zu berücksichtigen. Damit ist gemeint das die finanzielle Leistungsfähigkeit von Familien mit mehreren Kinder eine besondere Berücksichtigung findet, damit sichgestellt ist, dass auch jedem Kind aus diesen Familien der Zugang zur Schule ermöglicht werden kann.
- Zum anderen bitte ich darüber nachzudenken ob Lehrkräften an unserer Schule mit eigenen Kindern eine Entgegenkommen im Trägerbeitrag möglich ist. Natürlich würden wir als Familie davon provitieren, da meine Frau aktuell die Ausbildung als Handarbeitslehrerin macht. Die Fälle aus der Vergangenheit sowie aktuelle Prallelfälle zeigen allerdings, dass dies mehrere Kollegen betrifft und schon oft angesprochen wurde. Bei der zukünftigen Suche von neuen Lehrkräften würde ich diese Option als Mehrwehrt ansehen.
Antwort: Einwandsrunde Problemstellung und Kriterien
Einwandsrunde FLF Ermittlung
Anfrage: Was bedeutet unter Punkt 3 "Sorgeberechtigte Elternteile werden mit angerechnet"? Was bedeutet das in Bezug auf
Alleinerziehende?
Antwort: Ja, sorgeberechtigte werden mit angerechnet.
Anfrage: Da ich "Alleinerziehend" (der Vater kümmert sich um die Kinder, zahlt auch Unterhalt, aber beteiligt sich nicht an den Schulkosten)
bin, bitte ich darum, die Trägerbeitragsordnung auch noch einmal gesondert unter dem Aspekt der Belastung von Alleinerziehenden
zu prüfen. Evtl kann ein Entlastungsbetrag berücksichtigt werden?
Antwort: Wir sehen zur Zeit keinen Entlastungsbeitrag vor.
Anfrage: Wird der Unterhalt für die Kinder als Einnahmen angesetzt?
Antwort: Nein, es wird nicht als Einnahmen angesetzt, da die Einnahmen aller Sorgeberechtigten berücksichtigt werden.
Anfrage: Müssen jedes Jahr Belege eingereicht werden? Vorschlag: Ein über das andere Jahr mit und ohne Belege einreichen.
Antwort: Der Prozess ist noch nicht beschrieben.
Anfrage: Elternbeteiligung inkl. Pflichtstunden
Antwort: Nicht Inhalt dieser Delegation
Anfrage: Das Vorgehen setzt die neue Trägerbeitragsordnung zentral, führt zu mehr Verwaltungsaufwand und lässt Potenziale der Gemeinschaftsbildung liegen. Vorschlag: Bieterrunde (im Anhang die vollständige Zusammenstellung)
Antwort: Die Trägerbeitragsordnung zentral zu setzen, entspricht der Delegationsbeschreibung. Unser aktuelles Modell der FLF-Berechnung wird ersteinmal keinen Mehraufwand erzeugen, wenn der notwendige Durchschnitt der FLFs aller Mitglieder erreicht werden kann.
Es gab ja einiges an Feedback zur Abfrage der FLF und des Maximal Trägerbeitrags in den letzten Monaten, die möchte ich hier in einer Art Häufig gestellter Frage mit Antworten aus der Trägerbeitragsdelegation veröffentlichen.